KESB: Kostenauflage bei Verzicht auf eine Massnahme

In der öffentlichen Diskussion wird häufig implizit der Standpunkt vertreten, dass das KESB-Verfahren eine Art Zweiparteienprozess sei, also die KESB gegen die betroffene Person. Das stimmt nicht, denn das KESB-Verfahren ist ein Verfahren eigener Art. Der KESB kommt keine Parteistellung zu, sondern sie führt das Verfahren. Allerdings haben gewisse Elemente eines Zweiparteienprozesses auch im KESB-Verfahren eine Bedeutung, namentlich bei der Kostenauflage. Mehr über „KESB: Kostenauflage bei Verzicht auf eine Massnahme“ Lesen

KESB-Reformvorschlag Nr. 4: Genehmigung von Unterhaltsverträgen

Das Zivilgesetzbuch von 1907 unterschied zwischen ehelichen und ausserehelichen Kindern. Die ausserehelichen Kinder wurden in verschiedenster Hinsicht rechtlich gegenüber den ehelichen Kindern diskriminiert. Erst das neue Kindesrecht von 1976 brauchte eine weitgehende Gleichstellung von ehelichen und ausserehelichen Kindern.

Im Verfahrensrecht hat es der Gesetzgeber dagegen verpasst, die Gleichstellung von ehelichen und unehelichen Kindern durchzusetzen. Je nachdem, ob die Kindeseltern verheiratet oder nicht verheiratet sind oder gewesen sind, sind für Kinderbelange unterschiedliche Behörden (Gericht bzw. KESB) zuständig und unterschiedliche Verfahren anwendbar. Mehr über „KESB-Reformvorschlag Nr. 4: Genehmigung von Unterhaltsverträgen“ Lesen

COVID-19 und abstrakte Normenkontrolle

In der Schweiz können nur kantonale Erlasse gerichtlich direkt überprüft werden, ob sie gegen Bundesgesetze, die Bundesverfassung oder Völkerrecht verstossen (Art. 82 Bst. b BGG). Bundesgesetze können gar nicht auf ihre Vereinbarung mit der Bundesverfassung und dem Völkerrecht überprüft werden (Art. 190 BV). Verordnungen des Bundesrates können nicht direkt angefochten werden, jedoch überprüft das Bundesgericht im Rahmen eines konkreten Anwendungsfalles vorfrageweise die Rechtmässigkeit der Verordnung. Mehr über „COVID-19 und abstrakte Normenkontrolle“ Lesen

Querulatorische Prozessführung

Gemäss Wikipedia versteht man unter einem Querulanten Folgendes:

Als Querulant (von lateinisch queri – „vor Gericht klagen“) wurde ursprünglich in der Rechtsprechung ein Mensch bezeichnet, der trotz geringer Erfolgsaussicht besonders unbeirrbar und zäh einen Rechtskampf führte. Dabei steht ein geringfügiger oder vermeintlicher Anlass kaum noch in einem angemessenen Verhältnis zum rechthaberischen, misstrauischen, fanatischen und unbelehrbaren Vorgehen der so bezeichneten Menschen. Mehr über „Querulatorische Prozessführung“ Lesen

Betreuung und persönlicher Kontakt in Corona-Zeiten

Auch in Corona-Zeiten sind bestehende Betreuungsregelungen aufrechtzuerhalten. SARS-CoV-2 bzw. COVID-19 ist kein Grund, daran etwas zu ändern. Der persönliche Kontakt zum nicht obhutsberechtigten Elternteil ist somit aufrechtzuerhalten. Regelungen betreffend alternierende Obhut sind weiterzuführen. In gewissen Fällen (z.B. positiver Test, Krankheitssymptome, Selbstisolation, Quarantäne) ist jedoch temporär der persönliche Kontakt durch alternative Kontaktformen (z.B. Skype) wahrzunehmen.

Die Konferenz für Kindes und Erwachsenenschutz (KOKES) veröffentlichte diesbezüglich Folgendes:

Empfehlungen der KOKES vom 3. April 2020: Besuchsrechts-Ausübung während der Corona-Massnahmen des Bundes

Nachtrag 24.2.2021

Empfehlungen KOKES vom 3. April 2020 (aktualisierte Version vom 11. Februar 2021)

Der eigenmächtige amtliche Verteidiger

Das Bundesgericht ging in seinem Urteil vom 10. März 2020 (6B_76.2020) von folgendem Sachverhalt aus:

A. Das Bezirksgericht Uster sprach A. am 4. April 2019 der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern, der mehrfachen Pornografie sowie der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Minderjährigen gegen Entgelt schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 32 Monaten. Den Vollzug der Freiheitsstrafe schob es zugunsten einer stationären therapeutischen Massnahme auf.

Gegen diesen Entscheid liess A. am 27. Mai 2019 durch seinen amtlichen Verteidiger, Rechtsanwalt B., Berufung beim Obergericht des Kantons Zürich erklären. Er beschränkte seine Berufung auf den Antrag einer milderen Strafe, die Anordnung einer ambulanten statt der ausgesprochenen stationären Massnahme sowie die Liquidation der Kosten. Mehr über „Der eigenmächtige amtliche Verteidiger“ Lesen

Regensdorf verschenkt Geld

In einem Urteil des Verwaltungsgerichts vom 24. Oktober 2018 (SB.2018.00055) findet sich folgender Sachverhalt:

I. A räumte der F AG Zürich im Jahr 1976 ein Baurecht am Grundstück Kat.-Nr. 01 in E ein. Im Jahr 1992 wurde dieses Grundstück mit den Grundstücken Kat.-Nr. 02 und 03 zum neuen Grundstück Kat.-Nr. 04 im Halt von 05 m2 vereinigt, das Baurecht auf die ganze Fläche des neuen Grundstücks ausgedehnt und der jährliche Baurechtszins auf Fr. … (indexiert) festgelegt. Dieses Baurecht wurde am 7. November 1995 aufgelöst, wobei A für die bestehenden Gebäude eine Heimfallentschädigung leistete. Mehr über „Regensdorf verschenkt Geld“ Lesen

Weil du mir gehörst – ein Filmtipp

Im Fernsehfilm „Weil du mir gehörst“ (bis zum 12. Mai 2020 verfügbar auf der ARD-Website oder in der ARD-Mediathek) geht es um ein Elternpaar, gespielt von Julia Koschitz und Felix Klare, die getrennt leben. Die achtjährige Tochter lebt bei der Mutter. Der Vater lebt mit einer neuen Partnerin, die selbst eine Tochter hat. Warum es zur Scheidung gekommen ist, ist unbekannt. Sie macht den Ex-Mann jedenfalls für das Scheitern der Ehe verantwortlich. In der Folge torpediert sie das Besuchsrecht des Vaters und unterbindet dieses vollständig. Insbesondere zieht sie eigenmächtig um, ohne den Kindesvater darüber zu informieren. Durch Lügen, Betrügen und Manipulieren bringt sie die Tochter gegen des Vaters auf. Die Situation bessert sich erst, als ein Richter mit den Eltern Klartext spricht. Mehr über „Weil du mir gehörst – ein Filmtipp“ Lesen

Die KESB-Klagebewilligung

Im Gegensatz zu ehelichen Kindern bestehen in Bezug auf uneheliche Kinder nach wie vor unterschiedliche Zuständigkeiten. Bei ehelichen Kindern werden Unterhalt und Kinderbelange im Rahmen von Eheschutz- und Scheidungsverfahren vom Gericht geregelt. Bei unehelichen Kindern ist teils die KESB, teils das Gericht zuständig. Mehr über „Die KESB-Klagebewilligung“ Lesen

Let‘s scan

Für gerichtliche Verfahren, insbesondere Eheschutz- und Scheidungsverfahren, braucht es massenhaft Unterlagen, die dem Gericht eingereicht werden müssen. Eine wesentliche Aufgabe von mir als Anwalt besteht deshalb darin, die Leute dazu zu bewegen, mir die notwendigen Unterlagen zu bringen. Im Original, als Kopie oder als Scan (pdf). Mehr über „Let‘s scan“ Lesen