Prozessrecht (I)
Prozessrecht 2011
Am 1. Januar 2011 findet ein juristisches
Erdbeben in der Schweiz, den an diesem Tag treffen die neue Zivil- (ZPO)
und Strafprozessordung (StPO) des Bundes in Kraft, weshalb sich vieles
ändern wird. Damit sind die Zeiten
vorbei, in denen jeder Kanton sein eigenes Prozessrecht pflegte, was
Rechtsdurchsetzung sehr hinderlich gewesen ist.
Materialien:
Vereinheitlichung Zivilprozessrecht,
Vereinheitlichung Strafprozessrecht
Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) vom 19.12.2008
Schweizerische Strafprozessordung (StPO) vom 5.12.2007
Schweizerische Jugendstrafprozessordnung (JStPO) vom 20.3.2009
Gemäss Art. 400 Abs. 2 ZPO stellt der Bundesrat für Gerichtsurkunden und
Parteieingaben Muster zur Verfügung:
Formulare für Parteieingaben,
Mustervorvorlagen für Gerichtsurkunden
In Folge der neuen Bundesgesetzgebung wurden im Kanton Zürich nicht nur
die bisherigen Prozessordnungen aufgehoben, sondern es kam zu einer teilweisen
Neuorganisation des Gerichtswesens. Namentlich wurden das Geschworenen-
und das Kassationsgericht abgeschafft.
Gesetz über die Anpassung der kantonalen Behördenorganisation und des
kantonalen Prozessrechts in Zivil- und Strafsachen an die neuen
Prozessgesetze des Bundes vom 10.5.2010
Verordnung über die Organisation des Obergerichts vom 3.11.2010
Gebührenverordnung des Obergerichts (GebV OG) vom 8.9.2010
Verordnung über die Anwaltsgebühren (AnwGebV) vom 8.9.2010
Auch die Strafbehörden des Bundes wurden neu organisiert:
Bundesgesetz über die Organisation der Strafbehörden des Bundes
(Strafbehördenorganisationsgesetz, StBOG) vom 19.3.2010
© bm 25.10.2011
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