Dr. iur. Bernhard Maag Rechtsanwalt
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8021 Zürich

Prozessrecht (I)

Prozessrecht 2011

Am 1. Januar 2011 findet ein juristisches Erdbeben in der Schweiz, den an diesem Tag treffen die neue Zivil- (ZPO) und Strafprozessordung (StPO) des Bundes in Kraft, weshalb sich vieles ändern wird. Damit sind die Zeiten vorbei, in denen jeder Kanton sein eigenes Prozessrecht pflegte, was Rechtsdurchsetzung sehr hinderlich gewesen ist.

Materialien: Vereinheitlichung Zivilprozessrecht, Vereinheitlichung Strafprozessrecht


Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) vom 19.12.2008

Schweizerische Strafprozessordung (StPO) vom 5.12.2007

Schweizerische Jugendstrafprozessordnung (JStPO) vom 20.3.2009

Gemäss Art. 400 Abs. 2 ZPO stellt der Bundesrat für Gerichtsurkunden und Parteieingaben Muster zur Verfügung:

Formulare für Parteieingaben, Mustervorvorlagen für Gerichtsurkunden

In Folge der neuen Bundesgesetzgebung wurden im Kanton Zürich nicht nur die bisherigen Prozessordnungen aufgehoben, sondern es kam zu einer teilweisen Neuorganisation des Gerichtswesens. Namentlich wurden das Geschworenen- und das Kassationsgericht abgeschafft.
 
Gesetz über die Anpassung der kantonalen Behördenorganisation und des kantonalen Prozessrechts in Zivil- und Strafsachen an die neuen Prozessgesetze des Bundes vom 10.5.2010

Verordnung über die Organisation des Obergerichts vom 3.11.2010

Gebührenverordnung des Obergerichts (GebV OG) vom 8.9.2010

Verordnung über die Anwaltsgebühren (AnwGebV) vom 8.9.2010


Auch die Strafbehörden des Bundes wurden neu organisiert:

Bundesgesetz über die Organisation der Strafbehörden des Bundes (Strafbehördenorganisationsgesetz, StBOG) vom 19.3.2010


© bm  25.10.2011


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