Nach der Scheidung lebte die 16-jährige Tochter zusammen mit ihrer Mutter und dessen Lebenspartners sowie ihrer fünf Jahre älteren Schwester zusammen. Nach dem Krebstod der Mutter wollte der Vater, dass seine Tochter zu ihm zieht. Die Tochter wollte aber weiterhin bei ihrer Schwester und dem Partner der Mutter wohnen bleiben. Was soll in solch einen Fall passieren? Entscheidet der Vater als Inhaber der elterlichen Sorge allein oder ist der Wille der Tochter zu berücksichtigen? Mehr über „Wenn die Tochter nicht zum Vater will“ Lesen
Kontaktrecht der Grosseltern
Dem nicht obhutsberechtigten Elternteil und dem Kind steht ein gegenseitiger Anspruch auf einen angemessenen Kontakt zu (Art. 273 ZGB). Der in diesem Zusammenhang verwendete Begriff „Besuchsrecht“ hat sich überlebt. Man spricht heute von Betreuung. Auch Drittpersonen, vor allem Grosseltern, steht allenfalls ein Recht auf persönlichen Verkehr zu, jedoch müssen ausserordentliche Umstände vorliegen und der persönliche Verkehr muss im Interesse des Kindes sein. Mehr über „Kontaktrecht der Grosseltern“ Lesen
Landesverweisung und Schengen
Das Schengenabkommen ermöglicht es den Schweizer Gerichten, angeordnete Landesverweisungen in Bezug auf Drittstaatenangehörige (Staatsangehörige von Nicht-Schengen-Staaten) für den ganzen Schengenraum für verbindlich zu erklären. Damit können beispielsweise Kriminaltouristen vom gesamten Schengenraum ferngehalten werden. Mehr über „Landesverweisung und Schengen“ Lesen
Wenn der Verteidiger auch ein Apotheker ist
Zur effektiven Ausübung der Verteidigungsrechte (Art. 32 Abs. 2 Satz 2 BV) ist es unerlässlich, dass der Beschuldigte und seine Verteidigung sich unüberwacht austauschen können (§ 136 Bst. a i.V. m. § 121 JVV).
Art. 235 StPO
4 Die inhaftierte Person kann mit der Verteidigung frei und ohne inhaltliche Kontrolle verkehren. Besteht begründeter Verdacht auf Missbrauch, so kann die Verfahrensleitung mit Genehmigung des Zwangsmassnahmengerichts den freien Verkehr befristet einschränken; sie eröffnet die Beschränkungen der inhaftierten Person und der Verteidigung vorgängig. Mehr über „Wenn der Verteidiger auch ein Apotheker ist“ Lesen
Wenn Gemeinden die KESB sabotieren
Die KESB hat die Aufgabe, über Kindesschutzmassnahmen zu entscheiden. Für die Kosten kommt jedoch nicht die KESB selbst auf. Primär müssen die Kindeseltern für die Kosten aufkommen (Art. 276 Abs. 2 ZGB). Da jedoch häufig die Eltern dazu nicht in der Lage sind, muss die Wohnsitzgemeinde die Kosten zunächst übernehmen (§ 22 Abs. 1 EG KESR). Sollten die Eltern jedoch später in günstigere wirtschaftliche Verhältnisse kommen, was jedoch eher selten der Fall ist, können sie zur Nachzahlung verpflichtet werden (§ 22 Abs. 2 EG KESR). Mehr über „Wenn Gemeinden die KESB sabotieren“ Lesen
Geblitzt und gebüsst
Das Bundesgericht beschäftigte sich in einem Urteil vom 18. April 2018 (6B_57/2018) mit folgendem Sachverhalt:
1. Das Obergericht des Kantons Zürich verurteilte den Beschwerdeführer am 14. November 2017 (SU170025) wegen Verletzung der Verkehrsregeln (Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts um 9 km/h) zu einer Busse von Fr. 120.–. (…) Mehr über „Geblitzt und gebüsst“ Lesen
Pflichtteil, Enterbung, Erbunwürdigkeit
1. Pflichtteil
Der Erblasser kann nicht völlig frei über seinen Nachlass verfügen. Gewisse gesetzliche Erben geniessen Pflichtteilsschutz. Mehr über „Pflichtteil, Enterbung, Erbunwürdigkeit“ Lesen
Testament und Erbvertrag: Inhalt
1. Begünstigung von Personen
Personen können mittels Erbeinsetzung oder mittels Vermächtnis begünstigt werden. Ob jemand als Erbe oder nur als Vermächtnisnehmer am Nachlass partizipiert, ist sehr wichtig, da die rechtliche Stellung des Erben sehr viel besser ist. Mehr über „Testament und Erbvertrag: Inhalt“ Lesen
Testament und Erbvertrag: Verfügungsfähigkeit und Formvorschriften
1. Allgemeines
Testament und Erbvertrag sind die Instrumente des Erblassers, um seinen Nachlass zu planen.
Das Testament ist einseitig. Allein der Erblasser kann ein Testament verfassen und auch wieder ändern. Am Erbvertrag sind dagegen mindestens zwei Parteien beteiligt. Der Erbvertrag kann nur abgeändert werden, wenn sämtliche Vertragsparteien zustimmen. Mehr über „Testament und Erbvertrag: Verfügungsfähigkeit und Formvorschriften“ Lesen
Gesetzliche Erbfolge
1. Gesetzliche Erbfolge gemäss Zivilgesetzbuch
Die gesetzliche Erbfolge (Art. 457 ff. ZGB) bestimmt, wer wie viel erbt. Die gesetzliche Erbfolge kommt jedoch nur zum Zug, wenn der Erblasser nicht mittels Testament oder Erbvertrag eine andere Erbfolge festgelegt hat (gewillkürte Erbfolge). Mehr über „Gesetzliche Erbfolge“ Lesen