Das Bundesgericht befasste sich im Urteil vom 14. Juli 2023 (5A_388/2022) mit Folgendem:
A. C.A.________ (geb. 2008) ist die Tochter von B.A.________ (Mutter) und A.A.________ (Vater). Im Anschluss an Gefährdungsmeldungen der Schule U.________ sowie der Kantonspolizei Luzern aufgrund des Verdachts auf eine geplante Zwangsheirat eröffnete die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Kreis Emmen (KESB) ein Verfahren zur Prüfung von Kindesschutzmassnahmen.
Mit Entscheid vom 9. November 2021 entzog die KESB den Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht über das Kind, brachte dieses in der Notaufnahme der Institution D.________ unter und errichtete eine Erziehungsbeistandschaft. Zudem ernannte sie eine Beiständin und umschrieb deren Auftrag. Die Beiständin wurde gebeten, spätestens am 31. Oktober 2023 einen Bericht einzureichen und nötigenfalls Antrag über die Weiterführung, Änderung oder Abschreibung der Massnahme zu stellen. Mehr über „Kindesschutzmassnahme gegen Zwangsverheiratung“ Lesen