Weil du mir gehörst – ein Filmtipp

Im Fernsehfilm „Weil du mir gehörst“ (bis zum 12. Mai 2020 verfügbar auf der ARD-Website oder in der ARD-Mediathek) geht es um ein Elternpaar, gespielt von Julia Koschitz und Felix Klare, die getrennt leben. Die achtjährige Tochter lebt bei der Mutter. Der Vater lebt mit einer neuen Partnerin, die selbst eine Tochter hat. Warum es zur Scheidung gekommen ist, ist unbekannt. Sie macht den Ex-Mann jedenfalls für das Scheitern der Ehe verantwortlich. In der Folge torpediert sie das Besuchsrecht des Vaters und unterbindet dieses vollständig. Insbesondere zieht sie eigenmächtig um, ohne den Kindesvater darüber zu informieren. Durch Lügen, Betrügen und Manipulieren bringt sie die Tochter gegen des Vaters auf. Die Situation bessert sich erst, als ein Richter mit den Eltern Klartext spricht.

Der Film thematisiert das elterliche Entfremdungssyndrom (Parental Alienation Syndrome, PAS). Darunter versteht man, dass ein Trennungskind von einem Elternteil bewusst von anderem entfremdet wird, so dass das Kind den Kontakt zu diesem ablehnt oder gänzlich verweigert.

Diesbezüglich muss betont werden, dass wegen der zeitlichen Beschränkung eines Filmes die Entfremdungsproblematik nicht umfassend ausgeleuchtet werden kann. Vereinfachungen und Zuspitzungen sind dramaturgisch notwendig. In der Realität sind Besuchsrechtsstreitigkeiten meist sehr viel komplizierter und langwieriger (vgl. zum Beispiel das Urteil vom 28. November 2018 des Appelationsgerichts des Kantons Basel-Stadt, VD.2018.86). Was der Film aber schildert, ist ohne weiteres realistisch, und solche Sachen habe ich selbst in meiner beruflichen Tätigkeit auch schon gesehen.

Im Film gibt es eine klare Rollenverteilung: Der Vater ist vernünftig, die Mutter gestört und deren Eltern parteiisch. Die Realität ist meist komplexer und weniger eindeutig. Insbesondere gibt es auch Fälle, in denen beide Elternteile gestört sind. Besuchsrechtsstreitigkeiten entwickeln meist eine negative Dynamik.

Regelmässig wird zwischen Elternebene und Kinderebene unterschieden. Die Eltern sind nach der Trennung zwar kein Paar mehr, bleiben jedoch Eltern und diesbezüglich braucht es eine gewisse Kooperation. Der Film zeigt deutlich auf, dass die Mutter diese beiden Ebenen vermischt. Sie macht ihren Ex-Mann für das Scheitern der Ehe verantwortlich. Diese negative Haltung wird auf die Kinderebene übertragen, indem sie das Besuchsrecht hintertreibt.

Vielfach muss davon ausgegangen werden, dass beim entfremdenden Elternteil eine Persönlichkeitsstörung (z.B. emotional instabile Persönlichkeitsstörung) vorliegt. Das zu durchschauen, ist allerdings nicht einfach. Die Mutter im Film macht vordergründig einen vernünftigen Eindruck, aber tief innen sieht es ganz anders aus, weshalb sie hintenherum völlig anders handelt. In der Praxis führt das dazu, dass Erziehungsfähigkeitsgutachten in Auftrag gegeben werden müssen.

Am Schluss des Filmes redet der Richter beiden Elternteilen in Gewissen und droht der Mutter insbesondere an, ihr das Aufenthaltsbestimmungsrecht (Obhut) zu entziehen, wenn sich die Situation nicht bessert. Die Praxis in der Schweiz sieht leider so aus, dass die KESB oder die Gerichte in solchen Fällen kaum eingreifen. Die entfremdende Mutter hat kaum etwas zu befürchten. Sie wird für ihr destruktives Verhalten sogar noch belohnt. Die Hilflosigkeit des Vaters, welche der Film schön darstellt, ist leider in vielen Fällen traurige Realität.