Betreuung und persönlicher Kontakt in Corona-Zeiten

Auch in Corona-Zeiten sind bestehende Betreuungsregelungen aufrechtzuerhalten. SARS-CoV-2 bzw. COVID-19 ist kein Grund, daran etwas zu ändern. Der persönliche Kontakt zum nicht obhutsberechtigten Elternteil ist somit aufrechtzuerhalten. Regelungen betreffend alternierende Obhut sind weiterzuführen. In gewissen Fällen (z.B. positiver Test, Krankheitssymptome, Selbstisolation, Quarantäne) ist jedoch temporär der persönliche Kontakt durch alternative Kontaktformen (z.B. Skype) wahrzunehmen.

Die Konferenz für Kindes und Erwachsenenschutz (KOKES) veröffentlichte diesbezüglich Folgendes:

Empfehlungen der KOKES vom 3. April 2020: Besuchsrechts-Ausübung während der Corona-Massnahmen des Bundes

Nachtrag 24.2.2021

Empfehlungen KOKES vom 3. April 2020 (aktualisierte Version vom 11. Februar 2021)