Auch in Corona-Zeiten sind bestehende Betreuungsregelungen aufrechtzuerhalten. SARS-CoV-2 bzw. COVID-19 ist kein Grund, daran etwas zu ändern. Der persönliche Kontakt zum nicht obhutsberechtigten Elternteil ist somit aufrechtzuerhalten. Regelungen betreffend alternierende Obhut sind weiterzuführen. In gewissen Fällen (z.B. positiver Test, Krankheitssymptome, Selbstisolation, Quarantäne) ist jedoch temporär der persönliche Kontakt durch alternative Kontaktformen (z.B. Skype) wahrzunehmen.
Die Konferenz für Kindes und Erwachsenenschutz (KOKES) veröffentlichte diesbezüglich Folgendes:
Nachtrag 24.2.2021
Empfehlungen KOKES vom 3. April 2020 (aktualisierte Version vom 11. Februar 2021)