Erhöhung Anwaltsgebühren

Das Obergericht unterbreitete am 4. Dezember 2013 dem Kantonsrat den Antrag, eine Änderung der Verordnung über die Anwaltsgebühren zu genehmigen. Mit dieser Änderung soll die Entschädigung für amtliche Mandate und für unentgeltliche Rechtsbeistände von CHF 200.‒ auf CHF 220.‒ erhöht werden, soweit sich die Entschädigung nach dem Zeitaufwand bestimmt. Der Kantonsrat genehmigte diese Änderung am 25. August 2014 und das Obergericht setzte diese per 1. Januar 2015 in Kraft.