Gemeinde will Einwohner verbeiständen, KESB sagt Nein

– Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zug vom 4. April 2019 (F 2018 60)

– Urteil des Bundesgerichts vom 10. Mai 2019 (5A_372/2019)

Die Polizei erstatte in Bezug auf A. eine Gefährdungsmeldung wegen drohender Verwahrlosung bei der KESB des Kantons Zug. Diese klärte den Sachverhalt ab und kam zum Schluss, dass im Moment keine Erwachsenenschutzmassnahmen notwendig seien. Mehr über „Gemeinde will Einwohner verbeiständen, KESB sagt Nein“ Lesen

KESB und Willkür

In Zusammenhang mit der KESB fällt regelmässig der Begriff „Willkür“. Eine Interessengruppe hat sich sogar unter dem Titel „Stopp der KESB-Willkür“(Website, Facebook) organisiert.

Laien mögen unter Willkür einfach eine ungerechte Behandlung verstehen. Das ist zwar ihr gutes Recht, ist aber nicht richtig. Für Juristen ist Willkür ein Rechtsbegriff, dem eine klar umschriebene Bedeutung zukommt. Nicht alles, was vermeintlich ungerecht ist, ist willkürlich. Unter Willkür fallen nur qualifizierte Regelverstösse. Demzufolge sind Fälle von echter Willkür im Zusammenhang mit der KESB eher selten zu finden. Mehr über „KESB und Willkür“ Lesen

KESB: Kein Mitsprache- und Akteneinsichtsrecht für die kostenpflichtige Gemeinde

Der Kantonsrat des Kantons Zürich beschloss am 26. Februar 2018 folgende Änderung des Einführungsgesetzes zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (EG KESR):

§ 49 EG KESR
Abklärung der tatsächlichen Verhältnisse
Abs. 1 und 2 unverändert.
3 Die KESB gibt der Wohnsitzgemeinde vorgängig Gelegenheit zur Stellungnahme, wenn diese durch eine geplante Massnahme in ihren Interessen, insbesondere finanzieller Art, wesentlich berührt werden könnte. Die Wohnsitzgemeinde wird dadurch nicht zur Verfahrenspartei.
4 Der Wohnsitzgemeinde wird Akteneinsicht gewährt, soweit dies zur Wahrnehmung ihres Anhörungsrechts notwendig ist. Die Personen, denen Akteneinsicht gewährt wird, unterstehen der Verschwiegenheitspflicht.
5 Der Regierungsrat regelt die Einzelheiten in einer Verordnung. Mehr über „KESB: Kein Mitsprache- und Akteneinsichtsrecht für die kostenpflichtige Gemeinde“ Lesen

Ausschreibung zur Fahndung als Präventivmassnahme gegen Kindesentführungen

Das Problem ist bekannt. Eine binationales Ehepaar mit Kindern trennt sich. Die Ehefrau ist zum Beispiel Schweizerin, der Ehemann Ausländer. Man trifft sich beim Eheschutzrichter wieder und die Ehefrau beantragt eine Beschränkung der Betreuung der Kinder durch den Ehemann, zum Beispiel nur begleitet, da sie eine Entführung der Kinder durch den Ehemann befürchtet. Regelmässig scheitert allerdings die Beschränkung der Betreuung, da eine konkrete Entführungsgefahr nicht glaubhaft gemacht werden kann. Nur weil zum Beispiel der Ehemann Staatsbürger eines Landes ist, in dem das Haager Kindesentführungsabkommen nicht gilt, liegt noch lange keine konkrete Entführungsgefahr vor. Vielmehr muss der Ehemann im Vorfeld konkrete Entführungsabsichten geäussert haben oder es müssen andere Umstände vorliegen, die auf eine erhöhte Entführungsgefahr schliessen lassen. Eine Kindesentführung zu verhindern, ist im Übrigen praktisch sowieso kaum möglich. Mehr über „Ausschreibung zur Fahndung als Präventivmassnahme gegen Kindesentführungen“ Lesen

KESB-Reformvorschlag Nr. 1: Abschaffung des Zuständigkeitsdschungels bei der Abänderung von Eheschutz- und Scheidungsurteilen

Wenn sich Ehepaare trennen, können sie mit einem Eheschutzbegehren (Art. 175 ff. ZGB) die Modalitäten der Trennung regeln lassen. Dazu gehören insbesondere auch die Kinderbelange (elterliche Sorge, Obhut und Betreuung, Kinderunterhalt) (Art. 176 Abs. 3 ZGB). Zuständig ist das Gericht (Art. 23 Abs. 1 ZPO). Anwendbar ist das summarische Verfahren (Art. 271 Bst. a ZPO) sowie besondere Bestimmungen (Art. 272 und 273 ZPO).

Bei einer Scheidung (Art. 111 ff. ZGB) werden auch die Kinderbelange (elterliche Sorge, Obhut und Betreuung, Kinderunterhalt) (Art. 133 ZGB) geregelt. Zuständig ist das Gericht (Art. 23 Abs. 1 ZPO). Das Verfahren ist besonders geregelt (Art. 274 ff. ZPO). Mehr über „KESB-Reformvorschlag Nr. 1: Abschaffung des Zuständigkeitsdschungels bei der Abänderung von Eheschutz- und Scheidungsurteilen“ Lesen

KESB-Initiative: Viel Lärm um nichts

Und jedem seine Initiative

Auf der Webseite der Initianten strahlt dem Betrachter eine übertrieben glückliche Familie entgegen. Fast wie auf einem Hochglanzfoto in der Schweizer Illustrierten oder in der Werbung. Oder wie in einem Kitschroman. Und die Initianten suggerieren, dass die KESB ungerechtfertigt in diese heile Welt eindringt. Mehr über „KESB-Initiative: Viel Lärm um nichts“ Lesen

Landesverweisung von Bürgern der EU/EFTA (2018)

Bundesgericht gegen Obergericht

In meinem Beitrag vom 23. Oktober 2017 beschäftigte ich mich bereits mit dem Thema. Dabei bezog ich mich insbesondere auch auf ein Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich vom 22. August 2017 (SB170250).

Das Bundesgericht hob nun mit Urteil vom 28. November 2018 (6B_1152/2017) dieses Urteil auf, jedoch mit einer speziellen Begründung. Der Beschuldigte habe sich gar nicht rechtmässig im Sinne des Freizügigkeitsabkommens in der Schweiz aufgehalten, weshalb er sich auch nicht auf das FZA berufen könne. Die interessierende Frage nach dem Verhältnis zwischen Landesrecht und FZA liess das Bundesgericht jedoch offen. Mehr über „Landesverweisung von Bürgern der EU/EFTA (2018)“ Lesen

Ein Problemkind, seine Mutter, die Schule und die KESB

Im folgenden Fall geht es um ein Kind, das sich in der Schule sehr verhaltensauffällig gezeigt hat. Von grosser Verwahrlosung in Bezug auf die Einhaltung von Regeln und Sozialkompetenz sowie schulischem Wissensrückstand war die Rede. Die Schule musste verschiedenste Massnahmen ergreifen, was jedoch nicht zum Erfolg führte. Als die Schule mit ihrem Latein am Ende war, erstattete sie zwei Gefährdungsmeldungen bei der KESB. Mehr über „Ein Problemkind, seine Mutter, die Schule und die KESB“ Lesen