– Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zug vom 4. April 2019 (F 2018 60)
– Urteil des Bundesgerichts vom 10. Mai 2019 (5A_372/2019)
Die Polizei erstatte in Bezug auf A. eine Gefährdungsmeldung wegen drohender Verwahrlosung bei der KESB des Kantons Zug. Diese klärte den Sachverhalt ab und kam zum Schluss, dass im Moment keine Erwachsenenschutzmassnahmen notwendig seien. Mehr über „Gemeinde will Einwohner verbeiständen, KESB sagt Nein“ Lesen