1. Pflichtteil
Der Erblasser kann nicht völlig frei über seinen Nachlass verfügen. Gewisse gesetzliche Erben geniessen Pflichtteilsschutz. Mehr über „Pflichtteil, Enterbung, Erbunwürdigkeit“ Lesen
1. Pflichtteil
Der Erblasser kann nicht völlig frei über seinen Nachlass verfügen. Gewisse gesetzliche Erben geniessen Pflichtteilsschutz. Mehr über „Pflichtteil, Enterbung, Erbunwürdigkeit“ Lesen
1. Begünstigung von Personen
Personen können mittels Erbeinsetzung oder mittels Vermächtnis begünstigt werden. Ob jemand als Erbe oder nur als Vermächtnisnehmer am Nachlass partizipiert, ist sehr wichtig, da die rechtliche Stellung des Erben sehr viel besser ist. Mehr über „Testament und Erbvertrag: Inhalt“ Lesen
1. Allgemeines
Testament und Erbvertrag sind die Instrumente des Erblassers, um seinen Nachlass zu planen.
Das Testament ist einseitig. Allein der Erblasser kann ein Testament verfassen und auch wieder ändern. Am Erbvertrag sind dagegen mindestens zwei Parteien beteiligt. Der Erbvertrag kann nur abgeändert werden, wenn sämtliche Vertragsparteien zustimmen. Mehr über „Testament und Erbvertrag: Verfügungsfähigkeit und Formvorschriften“ Lesen
1. Gesetzliche Erbfolge gemäss Zivilgesetzbuch
Die gesetzliche Erbfolge (Art. 457 ff. ZGB) bestimmt, wer wie viel erbt. Die gesetzliche Erbfolge kommt jedoch nur zum Zug, wenn der Erblasser nicht mittels Testament oder Erbvertrag eine andere Erbfolge festgelegt hat (gewillkürte Erbfolge). Mehr über „Gesetzliche Erbfolge“ Lesen
Mit der ZGB-Änderung vom 30. September 2011 sollte die Diskriminierung der Frauen im ehelichen Namensrecht aufgehoben und ihnen die freie Namenswahl ermöglicht werden. Das war richtig und war übrigens schon lange überfällig. Leider schuf der Gesetzgeber stattdessen eine neue Diskriminierung. Nun werden mehrfach verheiratete Frauen in der Scheidung diskriminiert. Mehr über „Namensrecht: Diskriminierung von mehrfach verheirateten Frauen“ Lesen
Seit dem 1. Juli 2014 ist in der Schweiz die gemeinsame elterliche Sorge der Regelfall. Auf diese Gesetzesänderung setzten die nicht obhutsberechtigten Kindesväter grosse Hoffnungen. Die bisherige Praxis zeigt jedoch, dass diese Hoffnungen nur teilweise erfüllt worden sind. Gerade bei strittigen Verhältnissen hat sich leider nur wenig verändert und die obhutsberechtigten Kindesmütter haben nach wie vor das Sagen, was mit den Kindern passiert, gemeinsame elterliche Sorge hin oder her. Mehr über „Mein Kind wird nicht geimpft!“ Lesen
In einem Urteil vom 21. Februar 2018 (6B_773/2017 = BGE 143 IV 67) ging das Bundesgericht von folgendem Sachverhalt aus:
2.1. Der Beschwerdeführer 1 macht geltend, die Staatsanwaltschaft habe die Einstellungsverfügung vom 5. Januar 2017 mit A-Post Plus verschickt. Die Sendung sei seinem damaligen Rechtsvertreter, dem Beschwerdeführer 2, am Samstag, 7. Januar 2017, ins Postfach gelegt worden. Dessen Kanzlei bleibe samstags geschlossen. Das Postfach sei folglich erst am Montag, 9. Januar 2017, geleert worden. Am 19. Januar 2017 habe der Beschwerdeführer 2 für den Beschwerdeführer 1 beim Obergericht Beschwerde gegen die Verfahrenseinstellung erhoben. Die Vorinstanz gehe fälschlicherweise davon aus, die 10-tägige Rechtsmittelfrist habe am Sonntag, 8. Januar 2017, zu laufen begonnen. Sie habe daher die Beschwerde vom 19. Januar 2017 als verspätet erachtet. (…) Mehr über „Fristauslösung bei Zustellung per A-Post Plus“ Lesen
a) In den sozialen Medien wird immer wieder der Standpunkt vertreten, dass die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) abgeschafft werden müsse. Diese Aussage ist, für sich allein betrachtet, ziemlich blöd. Allerdings fragt sich, was damit eigentlich genau gemeint wird. Mehr über „Weg mit der KESB, aber richtig!“ Lesen
Das Bundesgericht beschäftigte sich in einem Urteil vom 29. Januar 2018 (5A_259/2017) mit einer Beschwerde, mit der sich eine Firma gegen die Berichterstattung der SRG wehrte. Inhaltlich ging es um Folgendes:
A. Die Firma A. GmbH (Beschwerdeführerin) stellt Kosmetika und Nahrungs (ergänzungs) mittel auf der Basis von B. her. Sie vertreibt ihre Produkte über ein Multi-Level-Marketing-System, einer Form des Direktvertriebs, in dem die Käufer von Produkten gleichzeitig deren Verkäufer werden können und aufgrund des Geschäftserfolgs der Personen entschädigt werden, die Produkte von ihnen kaufen und gegebenenfalls weiterverkaufen.
Mehr über „Copy/paste for Dummies“ Lesen
Anwaltsprüfung im Kanton Zürich
Leitfaden zum Anwaltsprüfungsverfahren (8 S.)
Statistik zur Anwaltsprüfung 1995-2019 (4 S.) Mehr über „Anwaltsprüfung“ Lesen