Die böse KESB

Das Annus horribilis der KESB

Erst seit 2013 gibt es in der Schweiz die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), welche die Vormundschaftsbehörde abgelöst hat. KESB ist jedoch nicht gleich KESB. Der Bundesgesetzgeber hat die Organisation der KESB den Kantonen überlassen (Art. 440 Abs. 1 Satz 1 ZGB). So ist im Kanton Zürich die KESB eine Verwaltungsbehörde in der Verantwortung der Gemeinden. Im Kanton Schwyz ist die KESB dagegen eine kantonale Verwaltungsbehörde. Und im Kanton Aargau wurden die Aufgaben der KESB dem Familiengericht zugewiesen. Was im Übrigen in der öffentlichen Diskussion völlig vergessen ging, ist, dass nicht nur die KESB, sondern auch Gerichte Kindesschutzmassnahmen erlassen können, nämlich in Eheschutz- und Scheidungsverfahren (Art. 315a ZGB). Mehr über „Die böse KESB“ Lesen

Warum man kein gestohlenes Smartphone kaufen sollte

… weil es strafbar ist und man erwischt werden kann.

Hehlerei

Aus dem Strafgesetzbuch (StGB) ergibt sich Folgendes:

Art. 160
Hehlerei
1. Wer eine Sache, von der er weiss oder annehmen muss, dass sie ein anderer durch eine strafbare Handlung gegen das Vermögen erlangt hat, erwirbt, sich schenken lässt, zum Pfande nimmt, verheimlicht oder veräussern hilft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Der Hehler wird nach der Strafandrohung der Vortat bestraft, wenn sie milder ist.
Ist die Vortat ein Antragsdelikt, so wird die Hehlerei nur verfolgt, wenn ein Antrag auf Verfolgung der Vortat vorliegt.
2. Handelt der Täter gewerbsmässig, so wird er mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe nicht unter 90 Tagessätzen bestraft. Mehr über „Warum man kein gestohlenes Smartphone kaufen sollte“ Lesen

KESB als Fachbehörde

Einleitung

Mit dem Inkrafttreten des Zivilgesetzbuches im Jahr 1912 wurde das Vormundschaftsrecht national vereinheitlicht. Als vormundschaftliche Behörden wurden die Vormundschaftsbehörde und die Aufsichtsbehörde vorgesehen, wobei die Organisation den Kantonen überlassen wurde (Art. 361 aZGB). Die Aufsichtsbehörde war im Kanton Zürich der Bezirksrat.

Die Vormundschaftsbehörde hatte dabei nicht die Kompetenz, über sämtliche vormundschaftlichen Geschäfte zu entscheiden. Vielmehr musste die Vormundschaftsbehörde gewisse Geschäfte dem Bezirksrat zur Genehmigung vorlegen (Art. 422 aZGB). Im Kanton Zürich mussten zudem Berichte von vormundschaftlichen Amtsträgern, namentlich Beiständen, durch den Bezirksrat genehmigt werden (Art. 423 Abs. 3 aZGB). Mehr über „KESB als Fachbehörde“ Lesen

Mein Porsche, mein Hund

Wenn ein Ehepaar sich trennt, wird regelmässig ein Eheschutzverfahren angestrengt, um die Modalitäten der Trennung zu regeln, namentlich Obhut und Betreuung der Kinder, Benützung der ehelichen Wohnung und des Hausrats, Unterhaltsbeiträge, Anordnung der Gütertrennung (Art. 176 ZGB).

Das Einzelgericht im summarischen Verfahren am Bezirksgericht Zürich musste sich in einem Eheschutzverfahren mit sehr wohlhabenden Parteien auch mit etwas spezielleren Streitobjekten beschäftigen und entschied mit Urteil vom 17. Juni 2014 unter anderem Folgendes.

6. Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, den Wagen Porsche 911 Carrera der Gesuchstellerin samt allen Schlüsseln auf erstes Verlangen auszuhändigen.

11. Der Gesuchsgegner wird für berechtigt erklärt, den Familienhund „E.“ jedes Wochenende mit gerader Wochenzahl von Freitagabend, 18.00 Uhr, bis Sonntagabend, 18.00 Uhr, zur Betreuung auf eigene Kosten zu sich zu nehmen. Mehr über „Mein Porsche, mein Hund“ Lesen

Scheidung nach zwei Jahren Trennung

Allgemeines

Eine Scheidung kann mit einem gemeinsamen Scheidungsbegehren oder mit einer Scheidungsklage eingeleitet werden.

Bei einem gemeinsamen Scheidungsbegehren (Art. 111 und 112 ZGB) sind sich die Ehegatten einig, dass sie sich scheiden lassen wollen. Sie können jederzeit die Scheidung verlangen und sind an keine Trennungsfrist gebunden.

Mittels Klage kann ein Ehegatte die Scheidung auch gegen den Willen des anderen Ehegatten anhängig machen und durchsetzen. Im Zentrum steht die Scheidungsklage nach zwei Jahren Getrenntleben (Art. 114 ZGB). Die Scheidungsklage wegen Unzumutbarkeit (Art. 115 ZGB), welche wie das gemeinsame Scheidungsbegehren keine Trennungszeit voraussetzt, hat dagegen keine praktische Bedeutung. Mehr über „Scheidung nach zwei Jahren Trennung“ Lesen

Kontakt- und Rayonverbot

Begriff

Das Kontakt- und Rayonverbot wird zum Beispiel in Art. 67b StGB wie folgt umschrieben:

2 Mit dem Kontakt- und Rayonverbot kann das Gericht dem Täter verbieten:
a. mit einer oder mehreren bestimmten Personen oder mit Personen einer bestimmten Gruppe direkt oder über Drittpersonen Kontakt aufzunehmen, namentlich auf telefonischem, schriftlichem oder elektronischem Weg, sie zu beschäftigen, zu beherbergen, auszubilden, zu beaufsichtigen, zu pflegen oder in anderer Weise mit ihnen zu verkehren;
b. sich einer bestimmten Person zu nähern oder sich in einem bestimmten Umkreis ihrer Wohnung aufzuhalten;
c. sich an bestimmten Orten, namentlich bestimmten Strassen, Plätzen oder Quartieren, aufzuhalten.

Es gibt verschiedene rechtliche Grundlagen, welche die Anordnung von Kontakt- und Rayonverboten ermöglichen. Dies wird im Folgenden erläutert. Mehr über „Kontakt- und Rayonverbot“ Lesen