Das Zeitalter des Internets hat in Bezug auf die Veröffentlichung der Rechtsprechung einen Quantensprung gebracht. Es werden nicht mehr nur selektiv gekürzte Entscheide in offiziellen Entscheidsammlungen oder Zeitschriften veröffentlich, sondern die Gerichte veröffentlichen auf ihren eigenen Webseiten relativ umfassend und meist ungekürzt ihre Entscheide. Folglich ist es für die Rechtssuchenden viel einfacher, einschlägige Judikatur zu finden. Zudem wird die Justiz dadurch auch transparenter und schliesslich berechenbarer.
Infolge des Persönlichkeitsschutzes müssen die Parteien anonymisiert werden, damit keine Rückschlüsse auf diese möglich sind, namentlich bei familienrechtlichen Entscheiden. Das Obergericht des Kantons Zürich anonymisiert sogar die Rechtsvertreter, nicht dagegen das Bundesgericht. Manchmal ist die Anonymisierung jedoch etwas lächerlich, namentlich, wenn es um öffentlich bekannte Personen geht, deren Fälle auch in der Öffentlichkeit diskutiert werden. Mehr über „Anonymisierung ad absurdum“ Lesen