In einem Urteil des Obergerichts vom 27. Dezember 2022 (PQ220061-O) findet sich folgender Sachverhalt:
1. Die Beschwerdeführerin 1 ist die Mutter des Beschwerdeführers 2. Der Vater ist nicht bekannt. Die Beschwerdeführerin 1 stammt aus Eritrea und stellte in der Schweiz ein Asylgesuch, das abgewiesen wurde. Die Beschwerdeführer wohnen im Durchgangszentrum C._____ in …[Ort]. Mehr über „Kindesschutz und Asylrecht“ Lesen