Das Bundesgericht ging in seinem Urteil vom 10. März 2020 (6B_76.2020) von folgendem Sachverhalt aus:
A. Das Bezirksgericht Uster sprach A. am 4. April 2019 der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern, der mehrfachen Pornografie sowie der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Minderjährigen gegen Entgelt schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 32 Monaten. Den Vollzug der Freiheitsstrafe schob es zugunsten einer stationären therapeutischen Massnahme auf.
Gegen diesen Entscheid liess A. am 27. Mai 2019 durch seinen amtlichen Verteidiger, Rechtsanwalt B., Berufung beim Obergericht des Kantons Zürich erklären. Er beschränkte seine Berufung auf den Antrag einer milderen Strafe, die Anordnung einer ambulanten statt der ausgesprochenen stationären Massnahme sowie die Liquidation der Kosten. Mehr über „Der eigenmächtige amtliche Verteidiger“ Lesen