Wie reagiere ich auf eine Gefährdungsmeldung?

Wie ich nicht auf eine Gefährdungsmeldung reagieren sollte

Am 6. Juli 2019 veranstaltete der rechtsideologische Verein „Bürger für Bürger“, dessen Präsident die abstruse Verschwörungstheorie vertritt, dass die KESB aus politischen Gründen geschaffen worden sei, um Familien zu zerstören, in Adlikon (Regensdorf) einen Anlass, bei dem SVP-Nationalrat Pirmin Schwander ein Referat mit dem Titel „Die «missratene» Kesb-Reform“ hielt. Mehr über „Wie reagiere ich auf eine Gefährdungsmeldung?“ Lesen

Beleidigung leicht gemacht

Mit dem Motto „Strafprozessordnung soll praxistauglicher werden“ schlägt der Bundesrat in der Botschaft vom 28. August 2019 verschiedene Änderungen der StPO vor. Unter anderem sieht er in seinem Entwurf eine Sicherheitsleistung bei Ehrverletzungsdelikten (Üble Nachrede, Verleumdung, Beschimpfung) vor. Cash first.

Art. 303a E-StPO
Sicherheitsleistung bei Ehrverletzungsdelikten
1 Bei Ehrverletzungsdelikten kann die Staatsanwaltschaft die antragstellende Person auffordern, innert einer Frist für allfällige Kosten und Entschädigungen Sicherheit zu leisten.
2 Wird die Sicherheit nicht fristgerecht geleistet, so gilt der Strafantrag als zurückgezogen. Mehr über „Beleidigung leicht gemacht“ Lesen

Keine Nichtigkeit bei fehlender sachlicher Zuständigkeit der KESB

Für die Regelung von Kinderbelangen und für Kindesschutzmassnahmen kann sowohl die KESB als auch das Gericht zuständig sein. Soweit eine gerichtliche Zuständigkeit besteht, ist die KESB nicht bzw. nicht mehr weiter zuständig (Art. 134, Art. 179, Art. 298b Abs. 3, Art. 298d Abs. 3, Art. 315a, Art. 315b ZGB; Art. 304 Abs. 2 ZPO). Durch die sogenannte Kompetenzattraktion will man eine Zuständigkeitsspaltung zwischen Gericht und KESB vermeiden. Durch eine gerichtliche Klage (Eheschutzbegehren, Scheidungs- oder Kinderunterhaltsklage) kann somit die KESB ausgeschaltet werden. Mehr über „Keine Nichtigkeit bei fehlender sachlicher Zuständigkeit der KESB“ Lesen

KESB-Reformvorschlag Nr. 2: Parteientschädigung im Beschwerde- und im KESB-Verfahren

Parteientschädigung im Beschwerdeverfahren

Mit Urteil vom 1. Februar 2019 (PQ180089) bekam eine Witwe vom Obergericht recht, welches eine von der KESB angeordnete Beistandschaft aufhob. Ihr Aufwand für die rechtliche Vertretung wurde jedoch nicht vom Staat entschädigt:

III. (Kosten- und Entschädigungsfolgen)
Bei diesem Ausgang des zweitinstanzlichen Beschwerdeverfahrens sind für dieses keine Kosten zu erheben. Eine Parteientschädigung zulasten der Staatskasse bzw. des Bezirksrates kann der Beschwerdeführerin in diesem Verfahren mangels gesetzlicher Grundlage in Verfahren gemäss EG KESR nicht zugesprochen werden, denn der Entscheid des Bezirksrates, der sich vor allem auf Würdigungen bzw. Wertungen der KESB abstützt, erweist sich zwar im Ergebnis als unzutreffend, aber nicht als qualifiziert falsch (vgl. zum Ganzen auch BGE 142 III 110 und 140 III 385). Mehr über „KESB-Reformvorschlag Nr. 2: Parteientschädigung im Beschwerde- und im KESB-Verfahren“ Lesen

Hat die KESB zu viel Macht?

Es wird häufig moniert, dass die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde zu viel Macht habe. Auf der Website der KESB-Initiative finden sich exemplarisch folgende Statements:

Walter Hauser: Die KESB bringt eine neue Dimension von Machtmissbrauch und Behördenwillkür in unser Land. Sie setzt sich über Gebote der Rechtsstaatlichkeit ungehindert hinweg. Sie ist vor allem für Alleinerziehende und für ältere Menschen zur Gefahr geworden. Mehr über „Hat die KESB zu viel Macht?“ Lesen

KESB-Initiative: Fake News à la SVP

In der SVP-Parteizeitung (SVP Klartext Juni 2019) findet sich der Artikel „KESB-Initiative – schützen Sie Ihre Freiheit!“ von Nationalrätin Barbara Keller-Inhelder. In diesem Artikel finden sich insbesondere folgende Ausführungen:

Weshalb braucht es dringend die KESB-Initiative?
Anders als in anderen Rechtsgebieten liegt die Beweislast hier nicht bei der Behörde, die in Ihre Freiheit eingreifen will, sondern bei Ihnen selber als betroffene Person. Nicht die KESB muss beweisen, dass ein Eingreifen notwendig ist, sondern Sie müssen beweisen können, dass Sie gut ohne die KESB zurecht kommen. Als eines von vielen Beispielen aus der Praxis: Für eine ältere Person, die nach einer Gefährdungsmeldung mit physischer Gewalt aus ihrem Eigenheim abgeführt, in einem Heim platziert und dort mit Medikamenten ruhiggestellt wurde, und die ab sofort keinen Zugriff mehr auf ihr Vermögen hatte, um einen Anwalt zu bezahlen, war das schlicht unmöglich. Die KESB-Initiative will diese Beweislast wieder umkehren und die masslose Macht der KESB einschränken. Mehr über „KESB-Initiative: Fake News à la SVP“ Lesen

Berufsbeistand statt Sohn

Die KESB-Initiative geht von einem Vorrang von Angehörigen bei der Vertretung von schutzbedürftigen Personen aus. Bereits heute sieht das Gesetz vor, dass Wünsche von Angehörigen und von nahestehenden Personen bei der Bestellung von Beiständen zu berücksichtigen sind, soweit diese geeignet sind. In der politischen Auseinandersetzung schaffen Vertreter der KESB-Initiative einen künstlichen dialektischen Gegensatz zwischen privaten Beiständen und Berufsbeiständen. Die privaten Beistände sind die Guten, die fremden Berufsbeistände die Bösen. Berufsbeistand wird somit zum politischen Kampfbegriff, zum Schimpfwort. Das ist natürlich total lächerlich und hat nichts mir der Rechtswirklichkeit zu tun. Häufig fehlt es an Privatpersonen, welche das Amt übernehmen können oder wollen, oder es gibt Interessenkonflikte. Der Tagesanzeiger berichtete am 27. Mai 2019, gestützt auf Ausführungen der KESB Stadt Zürich, Folgendes:

Kesb: Private Beistandschaften sind in drei von vier Fällen nicht sinnvoll
Die Kesb soll wenn immer möglich auf private Beistände aus der Verwandtschaft setzen. Das verlangt eine Volksinitiative. Doch so einfach ist das nicht. Mehr über „Berufsbeistand statt Sohn“ Lesen

Gratiszigaretten von der KESB

In Bezug auf die KESB gibt es auch Kurioses zu berichten. In den Newslettern 2018/1 und 2019/1 der KESB Bezirk Dielsdorf, Fachstelle Private Mandatsträger, welche eben für diese privaten Mandatsträger/innen bestimmt sind, ergibt sich Folgendes:

Es ist durchaus sinnvoll, beschlagnahmte Zigaretten nicht einfach zu vernichten, sondern bedürftigen Personen zugänglich zu machen. Aber ist das wirklich die Aufgabe der KESB? Wohl kaum. Eine Schutzbehörde leistet Beihilfe, die Gesundheit der Klienten zu gefährden.