Die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde hat in der Öffentlichkeit im Grossen und Ganzen einen schlechten Ruf. Dies jedoch zu Unrecht, denn es wird vollständig ausgeblendet, dass die KESB grundsätzlich eine diffizile und delikate Aufgabe hat. Sie muss sich regelmässig mit sehr schwierigen bzw. kranken Menschen oder mit schwierigen Familienverhältnissen beschäftigen und folglich die notwendige Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen erlassen. Dass die Betroffenen davon meist nicht begeistert sind, liegt in der Natur der Sache. Nicht selten ist es so, dass es bei den Betroffenen gänzlich an der nötigen Einsicht und Kritikfähigkeit mangelt. Nicht ich bin schuld, sondern die KESB. Darum erstaunt es nicht, dass solche Betroffene sich öffentlich gerne als Opfer der KESB darstellen. Wenn man jedoch genauere Kenntnis vom Fall hat, sieht man schnell, dass sich die Situation ganz anders darstellt, als es die Betroffenen behaupten. Viel besser wäre es, wenn sich die Betroffenen frühzeitig anwaltlich vertreten lassen würden, damit auf die Entscheidfindung der KESB eingewirkt werden kann und folglich ein Entscheid herauskommt, mit dem man leben kann. Häufig ist es illusorisch, dass Schutzmassnahmen gänzlich abgewendet werden können. Aber eben, viele Betroffene sind gar nicht in der Lage, sich rational mit der Situation auseinanderzusetzen, malen lieber schwarzweiss und motzen über die blöde KESB. Mehr über „Das Geblödel der Schreibknechte der KESB“ Lesen