Das Bundesgericht ging im Urteil vom 20. März 2023 (6B_532/2022) von Folgendem aus:
A. Die Rechtsanwältin A.________ hatte die amtliche Verteidigung in einem Strafverfahren übernommen.
Mit Urteil vom 8. Juni 2021 entschädigte das Bezirksgericht Meilen A.________ mit total Fr. 16’021.45, wobei es ihr Honorar um Fr. 9’820.95 kürzte (Dispositiv-Ziff. 10 und 12).
Gegen dieses Urteil meldete A.________ im Namen ihres Mandaten am 21. Juni 2021 Berufung an (kantonale Akten, act. 54) und reichte am 4. Februar 2022 die Berufungserklärung ein, dies unter anderem mit dem Antrag, die Entschädigung für die amtliche Verteidigung sei auf Fr. 25’842.40 festzusetzen (kantonale Akten, act. 65). Mehr über „Anfechtung der Entschädigung der amtlichen Verteidigung“ Lesen