Die Verwaltungskommission des Obergerichts des Kantons Zürich erliess ein Kreisschreiben an die Bezirksgerichte und die Betreibungsämter: Richtlinien für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums (vom 16. September 2009).
Diese Richtlinien sind nicht nur im Betreibungsrecht von Bedeutung, sondern ganz allgemein für zivilrechtliche Verfahren. Mit der Bestimmung des Existenzminimums wird zum Beispiel geklärt, ob ein Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege besteht. Bedeutend sind die Richtlinien aber vor allem bei der Unterhaltsberechnung (Mankoaufteilung, Betreuungsunterhalt). Mehr über „Existenzminimum ohne Teuerung“ Lesen